Datenschutz im Autohaus
Mit uns auf dem richtigen Weg

Unsere Leistungen


Datenschutz

Wir beraten Sie zu Themen einer konformen Datenschutzorganisation.


IT-Sicherheit

Sichere IT-Systeme sind mittlerweile Grundlage für Ihren Unternehmenserfolg.


Analyse

Wir analysieren Ihre Verfahren und bewerten dabei die Rechtskonformität.


Digitalisierung

Digitalisierung ist das Leitthema dieser Tage und Bedarf eines fundierten Datenschutzes.

Datenschutz beginnt im Kopf
auch in digitalen Zeiten!

Digitale Anwendungen in einem Autohaus kommen meist schnell in Berührung mit personenbezogenen Daten der Kunden oder der eigenen Beschäftigten. Dabei gilt es in einem besonderen Maße die Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen und bedarfsorientiert im eigenen Autohaus umzusetzen. Die reine Umsetzung an Mustervorlagen oder Standardanweisungen wird dem Grundgedanken des Datenschutzes nicht gerecht. Bevor das Thema im eigenen Unternehmen umgesetzt wird, muss ein Verständnis über die Bedeutung des Datenschutzes vorherrschen. Das erfolgreichste Datenschutzmanagement beginnt im Kopf.

DS-GVO und BDSG

Datenschutz einfach umsetzen

Datenschutz und die DS-GVO
Den Fahrplan festlegen

Bei der Umsetzung der DS-GVO führen viele Wege an das Ziel. Entscheidend ist nur, für sich und das eigene Unternehmen den optimalen Weg zu finden, um bis zum Stichtag im Mai ein passendes Datenschutzsystem vorweisen zu können. Keine leichte Aufgabe, da die DS-GVO im Vergleich zu dem bisher gültigen BDSG neue Begrifflichkeiten und veränderte Begriffsbestimmungen einführt. Eine 1zu1-Übernahme der bisherigen Prozesse unter der neuen Bezeichnung nach der DS-GVO ist bei den meisten Anforderungen nicht möglich. Gerade bei vertraglichen Grundlagen ist explizit auf die veränderten Begrifflichkeiten und den gesetzlichen Bezugspunkten einzugehen.

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5 wichtige Datenschutzbausteine für die Website

1. Datenschutzerklärung anpassen
Die Datenschutzerklärung der eigenen Website wurde bisher weitestgehend am Rande behandelt und dementsprechend lückenhaft fallen diese auch aus. Mit der DS-GVO kommen nun neue Anforderungen auf die Websitebetreiber zu. So ist nun künftig die Rechtsgrundlage für die legitime Datenerhebung und –speicherung anzugeben.

2. Verschlüsselungspflicht prüfen
Gerade Autohäuser und reine Werkstätten bieten auf der eigenen Website neben einem allgemeinen Kontaktformular auch die Möglichkeit, online Termine zu buchen bzw. zu vereinbaren. Neben der notwendigen Erklärung in der Datenschutzerklärung, sind auch technische Aspekte zu berücksichtigen, wie die Sicherstellung einer sicheren Datenübermittlung, die im Verantwortungsbereich des Websitebetreibers liegt.

3. Verträge erneuern
E-Mail, Kontaktformular, Tracking oder anderweitige moderne Onlineanwendungen werden gerne unter Zuhilfenahme externer Anbieter und Dienstleister genutzt und aktiv eingebracht. Vielfach gehen externe Unternehmen dabei mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers, dem Autohaus, um. Hierzu ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung notwendig. Altverträge können auf Basis geänderter Inhalte weitestgehend nicht weiter verwendet werden.

4. Social Media Einbindungen
Marketing, Kommunikation und Imagepflege. Social Media Kanäle bieten heute eine Bandbreite an Möglichkeiten für Autohäuser, auf neuen Wegen neue Ziele erreichen zu können. Doch so einfach, wie ein Social-Plugin auf der eigenen Website eingebunden ist, so schnell können auch Daten der eigenen Websitebesucher ohne ausreichende Grundlage Übermittelt werden, wofür der Seitenbetreiber in der Haftung steht.

5. Cookieeinsatz erklären
Ob CMS, Tracking oder Affiliate-Marketing – Cookies können für eine Vielzahl an Anwendungen genutzt werden oder sind für diese sogar unumgänglich. Der Einsatz von Cookies ist ebenfalls in der Datenschutzerklärung genauestens zu erklären.

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