Digitaler Fragebogen
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) (m/w)
nach der DS-GVO und dem BDSG

Neben den technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen sich grundsätzlich jedes Unternehmen befassen muss, welches personenbezogene Daten verarbeitet, gilt für zahlreiche Betriebe eine Bestellpflicht über einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (m/w) (bDSB). Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu) beschreiben in einigen Passagen die Grundsätze und Voraussetzungen, ab wann genau eine verantwortliche Stelle (Autohaus) der Pflicht zur Bestellung nachkommen muss. Anhand unseres digitalen Fragebogens können Sie einen ersten Eindruck gewinnen, ob eine Bestellpflicht auch auf Ihr Unternehmen zutrifft.

Hinweis:
Der Fragebogen dient als erste Orientierung zu dem Thema „betrieblicher Datenschutzbeauftragter“ und ist als rechtsunverbindliche Arbeitshilfe zu verstehen. Aufgrund der individuellen und oftmals komplexen Organisation in einem Unternehmen können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der geleisteten Angaben übernehmen. Die erzielten Ergebnisse basieren allein auf den Eingaben und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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